Die letzte Etappe bei einer Forderungsbetreibung ist das Exekutionsverfahren. Bei einem Exekutionsverfahren kooperieren wir sehr eng mit der Aufsichtsbehörde und bieten hier unsere Mitwirkung bei der Zwangsvollstreckung an. Zu deren Effektivität gehören Informationen des Schuldners vor Ort.
Ermittlung der Eigentumsverhältnisse bei Zahlungspflichtigen
Nachermittlung vom unbeweglichen Vermögen (bzw. Ermittlung überschriebener Vermögen mit einer Widerspruchoption)
Nachermittlung vom beweglichen Vermögen (Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, usw.)
Subjekt- oder Personenwohnsitzermittlung
Geschäftsbeziehung Ermittlung des Zahlungspflichtigen
Ermittlung des Rückhaltungsrechts des Zahlungspflichtigen und ausstehender Fakturierung
Mitwirkung bei Exekutionsdurchführung für ihre höchste Effektivität