In diesem Fall tatsächlich gilt: ZEIT IST GELD. Je später Sie mit der Lösung Ihrer Forderungen beginnen, desto geringer ist die Erfolgsquote bei ihrer Eintreibung. Wir empfehlen Ihnen, die Sache so schnell wie möglich zu erledigen.

Bitte senden Sie uns zunächst alle Belege, die Sie haben, an unsere E-Mail vymahanie@patriotgroup.eu. Wir werden den Schuldner überprüfen und Ihnen eine Stellungnahme zusammen mit den Bedingungen für die Zusammenarbeit und Musterdokumenten für die Zusammenarbeit zur Einsicht übermitteln. Wenn Sie mit den Bedingungen der Zusammenarbeit einverstanden sind, senden wir Ihnen die Dokumente per Post zur Unterschrift zu. Sobald wir die unterschriebenen Dokumente erhalten haben, beginnen wir mit der Eintreibung von Forderungen. Das Beitreibungsverfahren selbst wird in einem animierten Video dargestellt, das Sie auf der Startseite unserer Website finden.

Es ist wichtig, dass Sie den Nachweis erbringen können, dass der Schuldner Ihnen tatsächlich Geld schuldet. Alle Belege müssen rechtlich einwandfrei sein. In der Regel verlangen wir von unseren Kunden Unterlagen wie Rechnungen, Rechnungssalden, Lieferscheine, Abnahmeprotokolle, Kommunikation mit dem Schuldner, Schuldanerkenntnisse usw. Je mehr Dokumente wir zur Verfügung haben, desto besser.

Die Höhe der Forderung ist nicht begrenzt. Wir nehmen Forderungen in jeder Höhe in unsere Verwaltung auf.

Leider lässt sich der Eintrebungsprozess nicht genau zeitlich festlegen. Bei weniger komplizierten Forderungen kann die Eintreibung der Forderung einige Tagen oder Monate dauern. Bei mehr komplizierten Fällen kann es auch mehrere Jahre dauern. Jeder Fall ist individuell, es kommt auf den Schuldner an.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schuldner eine natürliche oder juristische Person ist. Wir bieten die Eintrebung von Forderungen gegenüber juristischen Personen, natürlichen Personen - Unternehmern und natürlichen Personen - Bürgern.

Der Erfolg der Eintreibung von Forderungen sieht man an der Zahl unserer zufriedenen Kunden. Wir sind nicht nur ein herkömmliches Inkassounternehmen, das Mahnungen verschickt und abwartet, wer zahlt. Wir verbringen aktiv Zeit vor Ort mit den Schuldnern, was uns ermöglicht, genaue Informationen zu erhalten und die am besten geeignete Vorgehensweise zu wählen. Wir führen umfassende Überprüfungen der Schuldner durch (Vermögen, Zwangsvollstreckungen, ...). Wir bieten einen Mahnservice an, wir mahnen die Schuldner regelmäßig an, wir überwachen die Zahlung der Forderungen. Wenn wir die Forderungen nicht außergerichtlich eintreiben können, bieten wir über eine kooperierende Anwaltskanzlei eine umfassende Rechtsberatung bei der gerichtlichen Eintreibung der Forderungen. Wir können alles für die Eintreibung von Forderungen tun, was das Gesetz zulässt - korrekt, diskret, schnell und effizient.

Eine Rechnung stellen wir nach tatsächlichem Eingang der Zahlung von dem Schuldner aus. Die Höhe unseres Honorars und die Bedingungen der Zusammenarbeit sind in dem Mandatsvertrag festgelegt. Sie brauchen KEINE Anzahlung zu leisten.

In unserer Gesellschaft werden alle Informationen, die mit der durchgeführten Tätigkeiten zusammenhängen, von unseren Mitarbeitern in einem System erfasst, wo sie einen Überblick über alles haben, was in dem Fall unternommen wurde. Wenn Sie alle Informationen haben möchten, rufen Sie uns bitte zwischen 7:30 und 16:30 Uhr unter der Nummer +421917 717 772 an oder senden Sie eine E-Mail an vymahanie@patriotgroup.eu und beantragen Sie die neusten Informationen.

Wird die Schuld (= Hauptforderung) nicht rechtzeitig bezahlt, haben Sie das Recht, vom Schuldner Verzugszinsen zu verlangen. Wenn die Höhe der Zinsen nicht im Vertrag vereinbart wurde, wird sie nach dem Gesetz festgelegt (sogenannte gesetzlichen Verzugszinsen). Die Verzugszinsen werden dann auf den geschuldeten Betrag (Hauptforderung) ab dem Tag nach Fälligkeit der Schuld berechnet. Je länger die Schuld unbezahlt bleibt, desto höher sind die Zinsen, die der Schuldner zu zahlen hat.

Einfach gesagt, ist die Verjährungsfrist der Ablauf der gesetzlich zulässigen Frist für die Bezahlung Ihrer Forderung. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem das Recht zum ersten Mal ausgeübt werden könnte (Beispiel: Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Fälligkeitsdatum der Rechnung). Sofern in bestimmten Fällen nichts anderes vorgesehen ist, beträgt die Verjährungsfrist im Zivilrecht 3 Jahre (Beispiel: Darlehen zwischen Privatpersonen, Verbraucherverhältnis,...) und im Handelsrecht 4 Jahre (Beispiel: Rechnung zwischen zwei Unternehmen). Wenn Ihre Forderung verjährt und der Schuldner vor Gericht die Einrede der Verjährung erhebt, kann das Gericht dem Gläubiger den Anspruch nicht zuerkennen.

Leider kann auch diese Situation eintreten. Wenn der Schuldner kein Vermögen besitzt und über keine finanziellen Mittel verfügt, kann die Forderung auch in der letzten Phase der Forderungseintreibung - im Vollstreckungsverfahren -nicht befriedigt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Forderung niemals eingetrieben werden kann. Kann passieren, dass der Schuldner in der Zukunft z. B. Immobilien oder andere Vermögenswerte besitzen wird oder vererbt.