Ziel einer außergerichtlichen Forderungsbetreibung ist in kürzester Zeit die Forderung zufrieden zu stellen und den sehr oft unnötigen Gerichtsprozessen auszuweichen. Sobald der Klient die Forderung ins unsere Verwaltung weiterleitet beginnt eine aktive Kommunikation mit Schuldnern, Versenden von Aufforderungen, persönliche Besuche beim schuldhaften Subjekt oder eine operative Ermittlung vor Ort.
Während des gesamten Prozesses achten wir nicht nur auf die Schuldeinforderung des Klienten, sondern auch auf die Beibehaltung guter Geschäftsbeziehungen.
Persönliche Besuche am Firmensitz/ an der Anschrift des Schuldners, im Betrieb, am Wohnsitz des Geschäftsführers und der Gesellschafter, aller verwandten Personen, die mit der Bargeldentnahme verbunden sind.
Zusammenarbeit mit Stadt/-Gemeindeämtern bei der Hauptwohnsitzermittlung.
Regelmäßiger Telefonkontakt.
Regelmäßiges SMS Benachrichtigungssystem der Schuldner.
Mahnungs- und Forderungsversand auf dem Postweg oder per E-Mail.
Vorläufiges Ermitteln der Eigentumsverhältnisse der Schuldner (auch wenn es kein Bestandteil der Exekution ist).
Einvernehmliche Forderungsabsicherung mittels Zahlungshilfe, Vereinbarung über die Forderungsanerkennung.
Niederschrift eines notariellen Protokolls über die Forderungsanerkennung als ein direkter Exekutionstitel.
Wechsel Unterschrift .
Besuch bei den Geschäftspartnern des Schuldners.
Persönliche Zustellung der Pönalrechnungen.
Alle erforderlichen Handlungen für die Verstärkung gerichtlicher Kundenposition und Eintreibungsgrades der Forderungen.